106 Das Behindertengleichstellungsgesetz auf dem Prüfstand
Die Novelle des BGG sorgt auch bei blinden Menschen für viel Gesprächsstoff
18.03.2026 27 min
Zusammenfassung & Show Notes
Dein Spezialist für assistive Technologie, Schulung, Fernwartung und Fritz!Box-Optimierung
Hier sind wir: https://schulze-graben.de
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**🚨 BGG-Novelle 2026: Die Katastrophe für Blinde & Sehbehinderte – Warum die Regierung das BFSG gerade aushebelt!**
Joachim Schulze nimmt in dieser hochexplosiven Smütech-Episode das neue **Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)** gnadenlos auf den Prüfstand. Gerade erst hat das **Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)** Online-Shops, Banking-Apps, Ticketautomaten und E-Books endlich barrierefrei gemacht – und jetzt droht die BGG-Novelle alles zu zerstören!
**Was du in dieser Folge erfährst:**
- Warum Produkte & Dienstleistungen plötzlich **keine** Pflicht zu Barrierefreiheit mehr haben (Paragraf 7 Abs. 3 – der „Freibrief zur Diskriminierung“)
- Bauliche Maßnahmen können mit „zu teuer“ abgelehnt werden – Barrierefreiheit wird zum Almosen
- **Keine** Sanktionen, kein Schadenersatz, kein Vertriebsverbot – im Gegensatz zum BFSG
- Einzelfall-Vorkehrungen statt echter Standards: Jeder Blinde muss einzeln betteln?
- Das Bundeskompetenzzentrum für leichte Sprache & Gebärdensprache – das einzige „Honigbonbon“
- Starke Verbandsklagen – aber reicht das wirklich?
**Mit schockierenden Zitaten von:**
- DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke: „Der Entwurf erklärt alle nötigen Änderungen pauschal als unverhältnismäßige Belastung“
- Behindertenbeauftragter Jürgen Dusel: „Ein zahnloser Tiger“
- Ability Watch & VdK: „Inklusion wird zum spontanen Gnadenakt“
- Antidiskriminierungsstelle: „Minimale Fortschritte, maximale Unsicherheit“
Das ist **kein** trockener Gesetzesvortrag – das ist der Weckruf, warum wir jetzt alle wachsam sein müssen! Seit Inkrafttreten des BFSG haben sich Shops, Apps und Automaten endlich bewegt (LexOffice, MagentaTV, Bankautomaten mit Kopfhörer-Ausgang etc.). Die BGG-Novelle macht das in einem Zug zunichte.
**Perfekt für alle Blinden, Sehbehinderten, Angehörigen, IT-Verantwortliche und alle, die Barrierefreiheit ernst nehmen.**
👍 **Gefällt dir die kritische Analyse? Dann LIKE, ABO & Glocke aktivieren** – damit du keine Folge zu Barrierefreiheit, JAWS, iPhone & Co. verpasst!
Joachim Schulze nimmt in dieser hochexplosiven Smütech-Episode das neue **Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)** gnadenlos auf den Prüfstand. Gerade erst hat das **Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)** Online-Shops, Banking-Apps, Ticketautomaten und E-Books endlich barrierefrei gemacht – und jetzt droht die BGG-Novelle alles zu zerstören!
**Was du in dieser Folge erfährst:**
- Warum Produkte & Dienstleistungen plötzlich **keine** Pflicht zu Barrierefreiheit mehr haben (Paragraf 7 Abs. 3 – der „Freibrief zur Diskriminierung“)
- Bauliche Maßnahmen können mit „zu teuer“ abgelehnt werden – Barrierefreiheit wird zum Almosen
- **Keine** Sanktionen, kein Schadenersatz, kein Vertriebsverbot – im Gegensatz zum BFSG
- Einzelfall-Vorkehrungen statt echter Standards: Jeder Blinde muss einzeln betteln?
- Das Bundeskompetenzzentrum für leichte Sprache & Gebärdensprache – das einzige „Honigbonbon“
- Starke Verbandsklagen – aber reicht das wirklich?
**Mit schockierenden Zitaten von:**
- DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke: „Der Entwurf erklärt alle nötigen Änderungen pauschal als unverhältnismäßige Belastung“
- Behindertenbeauftragter Jürgen Dusel: „Ein zahnloser Tiger“
- Ability Watch & VdK: „Inklusion wird zum spontanen Gnadenakt“
- Antidiskriminierungsstelle: „Minimale Fortschritte, maximale Unsicherheit“
Das ist **kein** trockener Gesetzesvortrag – das ist der Weckruf, warum wir jetzt alle wachsam sein müssen! Seit Inkrafttreten des BFSG haben sich Shops, Apps und Automaten endlich bewegt (LexOffice, MagentaTV, Bankautomaten mit Kopfhörer-Ausgang etc.). Die BGG-Novelle macht das in einem Zug zunichte.
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Wenn du Heute was mitgenommen hast, dann gib doch etwas zurück.
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Transkript
[Musik]
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Und hier ist euer Gastgeber Joachim Schulze, Master of Business Administration, JAWS certified, IT-Trainer für Blinde und Sehbehinderte.
Einen wunderschönen guten Montagabend wünsche ich allerseits.
Schön, dass ihr euch heute wieder alle Zeit genommen habt zu diesem wirklich wichtigen Thema in der Montagsveranstaltung, das BGG auf dem Prüfstand.
BGG, was bedeutet denn das?
Steht das für Bügeln ganz gerne oder ganz was anderes?
Nein, in diesem Fall steht das für Behindertengleichstellungsgesetz und politische Themen, die klammer ich eigentlich immer gerne ein bisschen aus.
Außer sie haben wirklich solche Brisanz für uns im technischen Bereich, dass man einfach nicht darüber hinwegsehen kann und darf.
Und das ist wieder mal so eines.
Ihr erinnert euch sicher noch darüber, was wir letztes Jahr im Sommer über einen echten Fortschritt diskutiert haben,
nämlich über das BFSG, schon wieder so ein Kürzel, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz,
das zum ersten Mal verbindliche Standards geschaffen hat für uns Blinde und Sehbehinderte, was vor allem auch Webseiten leisten müssen.
Und jetzt steht uns eine Novelle, also eine erneuerte Fassung des BGGs ins Haus.
Das Behindertengleichstellungsgesetz ist aber nichts Neues.
Es existiert seit 2002, wurde damals unter der rot-grünen Koalition ins Leben gerufen.
Es regelt die Gleichstellung im öffentlichen Raum auf Bundesebene.
Genauer bezieht es sich auf Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 im Grundgesetz.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Und sind wir mal ganz ehrlich, dieses Gesetz hat viel bewirkt in den letzten 24 Jahren.
Denn da hat sich im öffentlichen Raum so manche Barriere abgebaut.
Wir haben heute viel mehr Zugänglichkeit als früher und die Privatwirtschaft war da immer fein raus.
Hat sich entsprechend natürlich auch teilweise nur sehr eingeschränkt dran gehalten, denn sie mussten ja nicht.
Und das Ganze galt bisher ja auch nur für Körperschaften, Behörden und Anstalten des Bundes.
Also die mussten sich anstrengen, barrierefrei zu werden.
Und 2023 hat der UN-Fachausschuss bei der Staatenprüfung angemahnt,
das geht nicht, dass die Privatwirtschaft bei euch komplett ausgespart wird in Deutschland.
Das BFSG letztes Jahr, das hat natürlich eine ganz andere Nische bedient.
Jetzt könnte man meinen, wieso, da geht es doch auch um Gleichstellung.
Nein, da geht es um Stärkung der Barrierefreiheit.
Und das ist in dem Fall tatsächlich was anderes, denn hier wurden erstmals verbindliche Barrierefreiheitspflichten für die Privatwirtschaft geschaffen.
Und da geht es vor allem um Online-Dienstleistungen, Zugänglichkeit, Bankdienstleistungen, Ticketautomaten, E-Books und mehr.
Und beim BFSG, da hat man vieles richtig gemacht.
Denn da hat man Bußgelder bis 100.000 Euro und auch Betriebsverbote in den Sanktionskatalog aufgenommen.
Und das ist natürlich schon was, da haben wir letzten Sommer auch drüber berichtet und drüber gesprochen.
Das hat viele Firmen total zum Nachdenken gebracht.
Denn plötzlich sind Online-Shops, die immer relativ schwierig zu handeln waren, teilweise noch nicht perfekt geworden,
aber sie haben sich in eine gute Richtung bewegt.
Ich sage es immer wieder, mein Buchhaltungsprogramm LexOffice, das als Blinder eigentlich nur mit größten Einschränkungen zu nutzen und zu bedienen war,
hat sich stark verbessert über das letzte Quartal 2025 und das erste 2026.
Nicht zuletzt, weil ich auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in den Raum geworfen habe.
Aber jetzt stellt sich natürlich die Frage, hebelt am Ende die BGG-Novelle die guten Ansätze des BFSG wieder aus?
Was hat es nun eigentlich mit diesem erneuerten Behindertengleichstellungsgesetz auf sich?
Juli 2025, eigentlich direkt nach dem Inkrafttreten des BFSG, hat Sozialministerin Bärbel Bas einen Entwurf der Novelle in die regierungsinterne Abstimmung gegeben.
Im Oktober 2025, da hat das Wirtschaftsministerium mit CDU-Mehrheit erstmal den Prozess blockiert.
Am 19. November wurde dann der Referentenentwurf veröffentlicht.
Am 8. Dezember 2025 ist dann die Stellungnahmefrist für die Verbände abgelaufen.
Und am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett dann den Gesetzentwurf beschlossen.
Jetzt für März/April ist die erste Lesung im Bundestag erwartet. Mitte 2026 könnte dann, wenn nichts mehr dazwischen kommt, das erneuerte Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft treten.
Natürlich ist das Gesetz so in seiner erneuerten Form erstmal noch nicht beschlossen.
Das muss man klar sehen, allerdings gilt das nur noch als Formsache, denn laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist dieses Gesetz nicht zustimmungspflichtig.
Das heißt, der Bundesrat muss da auch nicht zwingend zustimmen.
Jetzt haben wir die andere Seite und das ist ganz klar der massive Widerstand der Verbände.
Theoretisch könnte das hier noch Änderungen im Parlamentsverfahren geben.
Allerdings muss man natürlich fair und ehrlich sagen, die Verbände haben ja nicht erst gestern ihre Einsprüche erhoben, denn die haben sich natürlich alle an die Fristen gehalten.
Bevor wir uns jetzt anschauen, was es ganz genau mit dieser Novelle des BGG auf sich hat, möchte ich eine Sache ganz klar stellen.
Es geht mir hier nicht darum, irgendwelche Hetzparolen zu verbreiten, irgendwelche Stammtischbarheiten weiterzutragen, sondern wirklich fair und ehrlich gegenüberzustellen.
Ich habe mich auch ein bisschen auf Zitate-Suche gemacht für euch.
Das gibt es nachher auch noch, die einzelnen wichtigen Personen im Land von dem halten, was uns da beschieden ist.
Und man muss klar sagen, es gibt durchaus auch Positives.
Und mit den positiven Aspekten, die die BGG-Novelle bringt, will ich anfangen.
Wenn man das jetzt aus dem Blickwinkel eines Nicht-Betroffenen sieht, dann muss man klar sagen, zum ersten Mal wird das Benachteiligungsverbot auf die Privatwirtschaft ausgeweitet.
Jetzt sind wir Blinde und Sehbehinderte immer gerne geneigt zu sagen, das hat doch das BF-SG schon gemacht.
Ja, das ist richtig.
Aber man muss klar sagen, das schließt zum Beispiel keine Gebärdensprache ein.
Und das Recht auf Übersetzung in Gebärdensprache, das steht zum Beispiel im BGG drin.
Wichtig ist hier auch ganz klar, Unternehmen sollen angemessene Vorkehrungen im Einzelfall treffen.
Ich habe es gesagt, aus dem Blickwinkel eines Nicht-Betroffenen klingt das erstmal richtig toll und richtig vollmundig.
Als Betroffene wissen wir, angemessen im Einzelfall, das sind ganz gefährliche Wörter.
Es soll jetzt auch ein Bundeskompetenzzentrum für leichte Sprache und Gebärdensprache eingerichtet werden.
Das versucht man uns ein bisschen als das Honigbonbon des BGG zu verkaufen.
Auch werden Verbandsklagen gestärkt.
Das ist ganz klar was Positives, denn wir haben ja schon öfter gesehen, egal ob jetzt im DSGVO-Bereich oder auch bei anderen Dingen,
selbst gegen große Konzerne, man kann auf dem Weg des Rechtes wirklich das ein oder andere Wichtige erreichen.
Für Bestandsbauten des Bundes soll bis 2045 ein vollständiger Barriereabbau erfolgen.
Barrieren in Bundeseinrichtungen sollen bis 2035 abgebaut werden.
Man sieht schon, auch wenn das erstmal positiv klingt, gibt es da schon so das ein oder andere, wo man ein bisschen hängen bleiben kann.
Jetzt kommen aber die massiven Schwachstellen dieser Novelle.
Produkte und Dienstleistungen werden vom Anspruch auf angemessene Vorkehrungen ausgenommen.
Als ich diesen Teil der Veröffentlichung gelesen habe, da musste ich mich mit vielen Verbänden solidarisch zeigen und sagen,
ja, schön, toll, jetzt haben wir endlich europäisches Behindertenrecht umgesetzt und im Jahr darauf hebeln wir das Ganze wieder aus.
Denn damit wird eigentlich das BFSG, dem ja das BGG übersteht, eigentlich wieder komplett ausgehebelt, denn das bedeutet,
Produkte und Dienstleistungen haben dann keinen Anspruch mehr auf Barrierefreiheit.
Bauliche Maßnahmen können mit Verweis auf Kosten abgelehnt werden.
Das zu lesen ist eigentlich etwas, das jedem, der weiß, was das Leben mit einer Behinderung bedeutet, etwas das im Hals aufstößt,
weil es einfach nur widerwärtig ist.
Das heißt, Barrierefreiheit wird eigentlich von einem Recht zu einem Almosen oder einer, naja, dann machen wir das halt mal, Geste degradiert.
Und das finde ich eigentlich entsetzlich.
Für den privaten Sektor hat man keine verbindlichen Standards eingeplant.
Und was man im BFSG super richtig gemacht hat, man hat nämlich Sanktionen eingeführt, ich habe es vorher schon gesagt, bis zu 100.000 Euro Geldstrafe
oder eben auch ein Vertriebsverbot und das tut immer noch am meisten weh.
Im BGG gibt es aber keinerlei wirksame Sanktionen bei Nichteinhalten, kein Schadenersatz für Betroffene bei Benachteiligung.
Das heißt, liebe Firma X, Ihr Online-Shop ist leider für mich als Blinder nicht benutzbar.
Sehr geehrter Herr Schulze, schön! Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag!
Kein effektiver Rechtsschutz zur Beseitigung von Barrieren.
Ja, jetzt sagen natürlich die Verteidiger dieser Novelle, ja wieso, Verbandsklagen werden doch gestärkt.
Das ist richtig, aber nicht jeder Online-Shop, nicht jede technische Hürde in einer App ist eine Verbandsklagenangelegenheit.
Und ganz klar, das Kernproblem bezieht sich hier auf den Paragraf 7 Absatz 3 Nummer 3.
Wer das möchte, kann sich das gerne mal im Internet raussuchen aus dem Entwurf.
Und diese Formulierung sieht eben umfassende Ausnahmen für Unternehmen vor.
Das Netzwerk Artikel 3 nennt diesen Paragraf einen Freibrief zur Diskriminierung.
Änderungen an Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit, Steigerung oder überhaupt erst Ermöglichung der Barrierefreiheit
gelten pauschal als unverhältnismäßig.
Was nun unser Hauptproblem wird, ist natürlich durch die BGG Novelle ganz klar erstmal eine total widersprüchliche Signalwirkung.
Das BFSG sagt, Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein.
Das neue BGG sagt laut Paragraf 7, Änderungen an Produkten und Dienstleistungen sind grundsätzlich unzumutbar.
DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke sagte hierzu, Der Entwurf erklärt alle nötigen Änderungen pauschal als unverhältnismäßige Belastung für die Wirtschaft.
Das hat er in seiner Pressemitteilung vom 3. Dezember 2025 gesagt.
Ein weiteres Problem sind natürlich, wie schon vorher angesprochen, klar die fehlenden Sanktionen.
Im BGG gibt es neu keinen Schadenersatzanspruch im Fall einer Benachteiligung.
Im BFSG haben wir schon gesagt klare Sanktionsmechanismen.
Es ist vollkommen unklar, welche Ansprüche in welchen Konstellationen greifen.
So schrieb das der Antidiskriminierungsverband Deutschland am 29. Januar.
Und dann gibt es noch eine Verhältnismäßigkeitsklausel und die dient einfach als Rückfallposition.
Denn Unternehmen könnten sich natürlich wunderbar auf die großzügigeren BGG-Bestimmungen berufen.
Ability Watch geht hier noch ein bisschen weiter zu dem, was ich vorher gesagt habe.
Inklusion wird zum spontanen Gnadenakt anstatt zu struktureller Barrierefreiheit.
Und da ist schon was dran. So steht es in der Stellungnahme vom VdK vom 8. Dezember 2025
und bei Ability Watch vom 16. Februar 2026.
Was bedeutet das für uns Blinde konkret? Da sind natürlich ganz viele andere Behindertengruppen,
die im Endeffekt jetzt genauso unter der Novelle des BGG leiden werden.
Und man muss sagen, das Ganze ist doppelt schlimm, wenn wir sehen, was jetzt in einem halben,
dreiviertel Jahr, alles passiert ist, seit dem Inkrafttreten des BFSG.
Denn das hat uns ja eine ganze Menge gebracht. Online-Shops müssen mit Screenreader bedienbar sein.
Und das sind auch die meisten inzwischen. Smartphones und Computer müssen Barrierefreiheitsfunktionen haben.
Ja, sogar MagentaTV kann das inzwischen standardmäßig. Ich kann das Ding als Blinder selbstständig einrichten,
ohne dass ich irgendwelche sehende Hilfe brauche, weil ich selbstständig den Screenreader einschalten kann.
Banking-Apps und Bankautomaten. Ja, es gibt eine Übergangsfrist, aber es gibt ganz klar eine Zugangspflicht.
Und die endet für Automaten bis 2040. Gut, finde ich, immer noch viel zu lange.
Aber viele haben da schon ganz ordentlich nachgerüstet. Es sind viele Automaten,
die mit Kopfhörerausgang ausgestattet sind, im letzten dreiviertel Jahr montiert worden.
Wahrnehmung über mindestens zwei Sinne muss möglich sein. Das ist auch ein zentraler Bestandteil des BFSG.
Und das finde ich sehr gut, denn hier hat man einfach sauber ums Eck gedacht.
Vollständige Tastaturnavigation wird gefordert. Alternativtexte für Bilder und logische Inhaltsstruktur.
Ja, haben wir auch schon oft drüber gesprochen. Ist nicht nur für Blinde wichtig, ist auch für Google wichtig.
Ist auch für die Optimierung bei Suchmaschinen wichtig. Und man hat immer Unternehmen gehört,
und das waren ganz oft, Entschuldigung, wenn ich das jetzt mal so deutlich sagen muss, Leute, die gesagt haben,
das wird mich viel zu viel kosten in der Investition. Also ehrlich gesagt, ich bin seit 17 Jahren Unternehmer.
Investitionen in Barrierefreiheit haben sich für mich immer ausgezahlt,
weil jeder, der ein bisschen was von der Technik versteht, der weiß, dass eine Suchmaschine oder auch eine KI
in erster Linie mal unterwegs ist wie ein Blinder. Die kann nämlich nativ ohne größeren Aufwand auch erstmal keine Bilder angucken.
Also mit Alternativtexten wird alles leichter. Und das muss man ganz klar sehen.
Was jetzt aber die BGG-Novelle gefährdet? Der BGG-Entwurf setzt auf Einzelfallvorkehrungen statt strukturelle Barrierefreiheit.
Ein blinder Mensch müsste jetzt bei jedem Anbieter individuell einfordern, dass eine App oder ein Shop zugänglich wird.
Ganz ehrlich, das ist, wenn es kommt, was es ja wahrscheinlich wird, eine totale Katastrophe.
Das ist das absolute Gegenteil von dem, was das BFSG bezweckt.
Digitale Inhalte, die nicht barrierefrei sind. Der BGG-Entwurf sieht hier nur ein Recht zum Erfragen vor.
Das schließt das BFSG eigentlich klar aus, weil es mit mindestens zwei Sinn zugänglich sein muss.
Ehrlich gesagt, da könnte ich heulen. Eine ganz wichtige Arbeitshilfe für mich ist und war viele Jahre die Karte der Bundesnetzagentur.
Seit es KI gibt, kann ich mit Screenshots einigermaßen damit arbeiten, mit der Mobilfunk-Netzkarte.
Betone das einigermaßen. Das Problem hat aber nicht das BFSG oder die Bundesregierung gefixt.
Nein, das Problem haben wieder mal die nicht datenschutzkonformen Amerikaner, die KIs bauen, für uns gefixt oder für mich gefixt.
Und wenn ich dann sowas lese, muss man sich dann einfach selbst kümmern. Das müssen wir an sich sowieso viel zu oft.
Die EU-Richtlinie, auf der wiederum das BFSG aufbaut, gibt aber einen Anspruch auf das Recht auf Informationen in wahrnehmbarem Format.
Und da ist eben nur Nachfragen keine Option. Einige Länder wie Bremen, Niedersachsen, Baden-Württemberg,
die setzen das jetzt schon teilweise besser um als der Bund.
Und man muss auch sagen, hier in Sachsen funktioniert das schon verdammt gut.
Also man versucht hier wirklich ganz, ganz, ganz viel zu machen. Ja, und auf Bundesebene krankt da einfach noch ganz viel.
Weder BFSG noch der Europäische Rechtsakt fordern hier leichte Sprache oder Gebärdensprache.
Und damit versucht man uns ja eben, uns das BGG jetzt zu verkaufen.
Wenn allerdings das BGG seine eigenen Durchsetzungsmechanismen schwach hält, dann bringt auch die Verankerung dieser zwei Zusatzrechte wenig.
Was sagen nun die einzelnen Verbände?
Ferda Attermann, die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, sagt, die Reform ist eine verpasste Chance.
Minimale Fortschritte, maximale Unsicherheit.
Und ehrlich gesagt, das ist so ein Zitat, da musste ich eigentlich wieder ans Heizungsgesetz denken.
Und ich will jetzt hier weder stänkern noch sonst was.
Aber wir wissen alle, es gibt den Klimawandel und wir wissen alle, wir müssen aufhören, ständig mit dem SUV zum Bäcker zu fahren,
der 200 Meter ums Eck ist, um es jetzt mal überspitzt auszudrücken.
Also ist das ja prinzipiell positiv, wenn wir anfangen, mit erneuerbaren Energien zu heizen.
Und viele Menschen, die gesagt haben, gut, okay, es wird gefördert, ja, dann mache ich das jetzt eben,
dann tut es halt jetzt einmal weh, aber dann bin ich auf dem neuesten Stand, haben sich darauf eingelassen.
Und dann sagt man, ja, nee, also erneuerbare Energien, ne, müsst ihr nicht, müsst ihr nicht.
Nein, wir bleiben beim Gas. Wir heizen seit 60 Jahren mit Gas.
Das machen wir auch noch weiterhin. Wir machen dann die Grüngastreppe.
Und was hat man damit geschaffen?
Planungssicherheit, sagen die einen, und andere sagen dann maximale Unsicherheit. Richtig.
Weil eigentlich keiner mehr so richtig weiß, ja, was gilt denn heute und was gilt denn morgen.
Und so ist es auch ein bisschen mit dieser Novelle des Behindertengleichstellungsgesetz.
Andreas Bethke, der Geschäftsführer des DBSV, sagt ganz klar, die gute Absicht ist völlig Misslungen.
Der Alltag behinderter Menschen wird sich nicht verbessern. Es drohen sogar Verschlechterungen.
Menschen mit Behinderungen werden als Belastung angesehen. Das ist rückwärtsgewandt.
Dieses Zitat stammt aus der Seite Verbandsbüro.de vom 3. Dezember 2025.
Und diese Aussage, das ist rückwärtsgewandt, ja, ehrlich gesagt, da muss ich ihm ganz klar zustimmen,
denn es ist ein bisschen wie ein Kniefall vor der Wirtschaft.
Also man hat sich über das BFSG gar furchtbar echauffiert auf Unternehmerseite.
Und es gab richtig kluge Köpfe von Unternehmern, die haben gesagt, boah, das ist ja eigentlich cool,
weil wir können jetzt was für Barrierefreiheit machen, wir optimieren unsere Shops,
wir werden besser bei Suchmaschinen gefunden.
Und das BFSG hat europäisches Recht ziemlich gut umgesetzt und das hat solche Wellen geschlagen,
dass das teilweise sogar auf Online-Shops in Übersee geschwappt ist.
Und das hat mich eigentlich total gefreut. Und dann macht man sowas.
Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, sagt,
"Dieses BGB beinhaltet niemals bauliche Veränderungen, ein zahnloser Tiger. Langfristig kommen wir so nicht weiter."
Das ist aus dem Deutschen Ärzteblatt vom 11. Februar 2026.
Ottmar Mielis-Paul, Liga Selbstvertretung, der geht sogar noch einen Schritt weiter und sagt,
"Der Gesetzentwurf schützt Diskriminierer, nicht Diskriminierte.
Unternehmen werden aus der Pflicht zur Barrierefreiheit entlassen."
Das stammt aus einem Gastkommentar der Taz vom 12. Februar 2026.
Ja, und so geht die Empörung eigentlich quer durch den Gemüsegarten oder man könnte jetzt eben sagen,
quer durch alle Verbände.
Und ich persönlich muss ehrlich sagen, ich bin froh, dass wir in Deutschland so eine aktive Verbandslandschaft haben,
die sich wirklich auf die Hinterfüße stellen und sagen, "Nein, nein, nein, Freunde, so geht das nicht."
Alleine die Tatsache, dass so ein Gesetz eigentlich nicht durch den Bundesrat muss, ist schade, ist bedauerlich.
Ob es da wirklich Befürworter für die Argumente der Verbände gegeben hätte, das bliebe tatsächlich abzuwarten.
Aber eine Sache, die wissen wir jetzt definitiv.
Spätestens nach all diesen Verbandstimmen wissen mehr Leute in Deutschland Bescheid, was hier wirklich passieren kann
und was hier die Folgen sein können, wenn diese Novelle verabschiedet wird.
Ja, und ich hoffe wirklich, ich konnte euch jetzt mal einen kleinen Einblick in die Pläne des Bundes geben,
was hier mit dem neuen Behinderten-Gleichstellungsgesetz geplant ist.
Und wenn ihr Fragen dazu habt, dann möchte ich euch ganz herzlich anregen, euch im Internet kundig zu machen.
Vielleicht auch mal bei euren Landesverbänden eure Fragen zu stellen. "Tja, Jörg, wieso nicht bei dir?"
Ganz einfach, weil ich kein Jurist bin.
Und es viele Menschen gibt, die wesentlich mehr von den Konsequenzen, die uns hier am Ende auch noch erwarten können, verstehen als ich.
Ich habe für euch ein bisschen Informationen zusammengetragen, habe ein bisschen versucht, das Ganze zu katalysieren
und hoffe, dass ihr vor allem weiterhin wachsam und mit offenen Ohren und Sinnen durchs Leben geht,
sodass euch keiner ein X für ein U vormachen kann.
Und damit bedanke ich mich bei euch allen fürs Zuhören und wünsche euch noch eine gute Zeit.
Bis zum nächsten Mal. Euer Jockel Joachim Schulze.
Wenn du heute was mitgenommen hast, dann gib doch etwas zurück.
Das ist ganz einfach. Besuche die Seite danke.schulze-graben.de und zeige Joachim, ob dir seine Show gefallen hat.
Kleine Gesten machen den Unterschied.
[Musik]
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